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Antrag auf Erlaubnis für die

Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen

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pers. Daten
Angaben
Anlagen
Infos
Abschluss
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

  1. Nutzen Sie nur die Navigationsschaltflächen (Buttons) in dem Formular wie "Weiter", "Zurück" und "Zusammenfassung".
  2. Die Daten werden erst mit dem Button "Senden" an die Behörde übermittelt!
  3. "Login mit Mein Unternehmenskonto" verlangt ein Unternehmenskonto mit Elster.
  4. "Bürgerkonto Login" verlangt eine BayernID oder eine BundID.
  5. Eine Systemanmeldung verlangt Landratsamt-interne Daten.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 3 MB)

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Ihre Daten

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Angaben zur Veranstaltung
Welche Straßen und Straßenteile sind betroffen?

Es muss ein Lageplan des gesamten Veranstaltungsbereichs zusätzlich zu den Angaben noch beigefügt werden.
In dem Lageplan/Lageplänen müssen alle Bereiche, in denen die Veranstaltung stattfindet, abgebildet sein.

Werden Sperren und Halteverbote benötigt?
Absicherung der Festumzüge gegen unberechtigte Fahrzeuge

Dies ist nicht nur zur Abwehr eines Terrorakts unumgänglich, es muss auch sichergestellt werden, dass kein anderes Fahrzeug versehentlich die Umzugsstrecke befahren kann.

Der beigefügte Plan muss vorab mit der zuständigen Gemeinde und der zuständigen Polizeidienststelle abgesprochen werden.

Sind Routen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV;insbesondere Busverkehr, Straßenbahnen) betroffen?
Werden Bahnübergänge genutzt?
Sind schützenswerte Einrichtungen (Feuerwehren, Schulen usw.) betroffen?
Gibt es weitere Besonderheiten im Streckenverlauf bzw. andere Veranstaltungsörtlichkeit?
Parkplatzangebot für Besucher und Teilnehmer an der Veranstaltung notwendig.

Werden keine öffentlichen Parkplätze genutzt, ist ein Lageplan der Parkplätze beizufügen.

Dauer der Veranstaltung

Aufstellung (bei Umzug)

Teilnehmende und Besucher
Personenbeförderung von Personen auf Festwagen/Ladeflächen
Verantwortlicher Umzugsleiter:
Haftpflichtversicherung
Verkehrsrechtliche Regelungen
Hinsichtlich der von mir beantragten Veranstaltung erkläre ich Folgendes:
  1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. des Art. 18 Bayer. Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.

  2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

  3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten.

  4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen lediglich um Mindestversicherungssummen handelt. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.

Hinweis:
Nach Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayRDG ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet, den Zweckverband, für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg, über die Veranstaltung zu informieren. Gegebenenfalls ordnet der ZFR Augsburg, zusätzlich zum Sanitätsdienst vor Ort, eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung an. Die Kosten dieser rettungsdienstlichen Erhöhung hat der Veranstalter zu tragen.

Anlagen herunterladen

Sollten Sie die benötigten Anlagen noch nicht haben, können Sie diese hier herunterladen und bei der jeweiligen Stelle unterzeichnen lassen.

Formular ausdrucken

Da es sich hierbei um ein Formular mit Schriftformerfordernis handlet, schicken Sie dies bitte unterschrieben an die zuständigen Personen des Landratsamt Donau-Ries.

Bitte fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei:

  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  • Einvernehmen der Stadt/Markt/Gemeinde für den Einsatz der Feuerwehr bei Veranstaltungen
  • Vereinbarung zwishcen Straßenbauverwaltung und Gemeinde
  • evtl. geforderte Lagepläne
Anlagen

Das Bundesverkehrsministerium hat mit Verlautbarung im Verkehrsblatt vom 14.09.2012
(VkBl S. 730) ein Formblatt zur „Bestätigung der Versicherungsgesell-schaft zur Vorlage
bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflicht-versicherungsschutz für eine
Veranstaltung gemäß § 29 Abs. 12 StVO“ bekannt gemacht.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://www.donau-ries.de/datenschutz. 

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung
Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung, hier klicken:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter? Hier klicken!
  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
  4. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.
  5. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
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