Das Bundesverkehrsministerium hat mit Verlautbarung im Verkehrsblatt vom 14.09.2012
(VkBl S. 730) ein Formblatt zur „Bestätigung der Versicherungsgesell-schaft zur Vorlage
bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflicht-versicherungsschutz für eine
Veranstaltung gemäß § 29 Abs. 12 StVO“ bekannt gemacht.