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Wohnraumbescheinigung

zum Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Schriftform erforderlich

Die Nutzung der BayernID ist hier obligatorisch, da dieser Antrag aus Haftungsgründen eine Schriftform erfordert.
Durch die BayernID in Verbindung mit dem neuen Personalausweis oder Authega-Zertifikat, kann auf eine Unterschrift verzichtet werden.

Hinweis

Diese Bescheinigung dient zum Nachweis, dass dem Ausländer und seiner Familie ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Dieser Nachweis muss nach der Vorschrift des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zum Zwecke der Erteilung von Aufenthaltstiteln, zu Besuchszwecken und im Rahmen des Familiennachzuges zu Ausländern, geführt werden. Es wird deshalb gebeten, diese Bescheinigung gewissenhaft und sorgfältig auszufüllen.

Keine Schriftform erforderlich

Die Nutzung der BayernID ist hier optional, da dieser Antrag keine Schriftform erfordert.

Die Daten können aus der BayernID übernommen werden.

Organisationsbezogene Daten
vermietende Person
mietende Person
Mietobjekt
Hinweis zum Aufenthaltsgesetz

Dem Vermieter wird hiermit evtl. der Nachzug vom Familienangehörigen angezeigt.
Gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer  unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine  Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung zu beschaffen, oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

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