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Anzeige einer Tierhaltung

gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung (inklusive Bienen gemäß § 1a der Bienenseuchenverordnung)

Schriftform erforderlich

Die Nutzung der BayernID ist hier obligatorisch, da dieser Antrag aus Haftungsgründen eine Schriftform erfordert.
Durch die BayernID in Verbindung mit dem neuen Personalausweis oder Authega-Zertifikat, kann auf eine Unterschrift verzichtet werden.

Keine Schriftform erforderlich

Die Nutzung der BayernID ist hier optional, da dieser Antrag keine Schriftform erfordert.

Die Daten können aus der BayernID übernommen werden.

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