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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. §29 Abs.2  StVO, Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund

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Hinweise

Nutzen Sie die Navigationsschaltflächen (Buttons) in dem Formular wie "Weiter", "Zurück" und "Zusammenfassung".
Die Daten werden erst mit dem Button "Senden" an die Behörde übermittelt!

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Sie verfügen über keine Bayern-ID?

Alternativ können Sie nachfolgend ein ähnliches Formular herunterladen und handschriftlich ausfüllen. Solche Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage.

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organisational data
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Angaben zur Veranstaltung
Welche Straßen und Straßenteile sind betroffen?

Es muss ein Lageplan des gesamten Veranstaltungsbereichs zusätzlich zu den Angaben noch beigefügt werden.
In dem Lageplan/Lageplänen müssen alle Bereiche, in denen die Veranstaltung stattfindet, abgebildet sein.

Werden Sperren und Halteverbote benötigt?
Sind Routen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV;insbesondere Busverkehr, Straßenbahnen) betroffen?
Werden Bahnübergänge genutzt?
Sind schützenswerte Einrichtungen (Feuerwehren, Schulen usw.) betroffen?
Gibt es weitere Besonderheiten im Streckenverlauf bzw. andere Veranstaltungsörtlichkeit?
Parkplatzangebot für Besucher und Teilnehmer an der Veranstaltung notwendig.

Werden keine öffentlichen Parkplätze genutzt, ist ein Lageplan der Parkplätze beizufügen.

Dauer der Veranstaltung

Aufbau


Abbau


Aufstellung (bei Umzug)

Teilnehmende und Besucher
Hinsichtlich der von mir beantragten Veranstaltung erkläre ich Folgendes:
  1. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. des Art. 18 Bayer. Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.

  2. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

  3. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten.

  4. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen lediglich um Mindestversicherungssummen handelt. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.

Hinweis:
Nach Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayRDG ist die Genehmigungsbehörde verpflichtet, den Zweckverband, für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Augsburg, über die Veranstaltung zu informieren. Gegebenenfalls ordnet der ZFR Augsburg, zusätzlich zum Sanitätsdienst vor Ort, eine Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung an. Die Kosten dieser rettungsdienstlichen Erhöhung hat der Veranstalter zu tragen.

Anlagen herunterladen

Sollten Sie die benötigten Anlagen noch nicht haben, können Sie diese hier herunterladen und bei der jeweiligen Stelle unterzeichnen lassen.

Formular ausdrucken

Da es sich hierbei um ein Formular mit Schriftformerfordernis handlet, schicken Sie dies bitte unterschrieben an die zuständigen Personen des Landratsamt Donau-Ries.

Bitte fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei:

  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft
  • Einvernehmen der Stadt/Markt/Gemeinde für den Einsatz der Feuerwehr bei Veranstaltungen
  • Vereinbarung zwischen Straßenbauverwaltung und Gemeinde
  • evtl. geforderte Lagepläne
Anlagen
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