Wichtige Hinweise
Bei Gefahr in Verzug kann die Polizei neben einer Beweissicherung auch vorläufige Maßnahmen ergreifen, insbesondere auch außerhalb üblicher Dienstzeiten.
Für die Meldung eines Tierschutzverstoßes, sollten Sie genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls und, wenn bekannt, über beteiligte Personen machen können. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke zu Protokoll geben. Wenn Sie Fotos des Vorfalls besitzen ist dies hilfreich.
Die persönlichen Daten des Meldenden werden grundsätzlich(*) vertraulich behandelt. Für Rückfragen ist es aber wichtig, wenn Sie die E-Mailadresse angeben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Anzeigen in denen nachweislich falsche Beschuldigungen erfolgen, kein Anspruch auf Vertraulichkeit besteht und wissentliche Falschbeschuldigungen den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen können.
*Mögliche Einschränkungen ergeben sich durch das Recht auf Akteneinsicht von Betroffenen oder auch vor Gericht, hier müssen geladene Zeugen natürlich persönlich erscheinen und aussagen.