Logo LRA
0906 / 74 - 407
hygiene@lra-donau-ries.de
Start
pers. Daten
Objektangaben
Nichttrinkwasser
Infos
Abschluss
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

  1. Nutzen Sie nur die Navigationsschaltflächen (Buttons) in dem Formular wie "Weiter", "Zurück" und "Zusammenfassung".
  2. Die Daten werden erst mit dem Button "Senden" an die Behörde übermittelt!
  3. "Login mit Mein Unternehmenskonto" verlangt ein Unternehmenskonto mit Elster.
  4. "Bürgerkonto Login" verlangt eine BayernID oder eine BundID.
  5. Eine Systemanmeldung verlangt Landratsamt-interne Daten.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 3 MB)

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Ihre Daten

Copy & Paste ist für die Email-Validierung deaktiviert!

Objektstandort

Bei großen Flurstücken z. B. Waldstücken ist es hilfreich die genauen Ortskoordinaten einzelner Anlagenteile zu kennen (Brunnen, Trinkwasserspender, etc.). Die Koordinaten können z. B. über Google Maps ermittelt werden (WGS84-Format (EPSG: 4326). Angabe in Breiten- und Längengrad.

Bei großen Flurstücken z. B. Waldstücken ist es hilfreich die genauen Ortskoordinaten einzelner Anlagenteile zu kennen (Brunnen, Trinkwasserspender, etc.). Die Koordinaten können z. B. über Google Maps ermittelt werden (WGS84-Format (EPSG: 4326). Angabe in Breiten- und Längengrad.

 Mehrfachnennung mit Komma separieren

Hiermit zeige ich für die Nicht-Trinkwasser-Anlage folgendes an

Nichttrinkwasser ist Wasser, das für technische, gewerbliche oder landwirtschaftliche Anwendungen eingesetzt wird. Nichttrinkwasser ist nicht für den menschlichen Genuss vorgesehen, aber es sollte einer gewissen Mindesthygiene entsprechen. Unter Umständen wird bei der Errichtung oder Modernisierung von Häusern eine Nichttrinkwasserversorgung (Regenwasser) z.B. zur Toilettenspülung oder zum Wäschewaschen vorgesehen. Durch ein Hauswasserwerk (HWW) wird das Wasser automatisch an die Versorgungspunkte gepumpt. Das Hauswasserwerk benötigt einen Vorlaufbehälter (häufig eine Zisterne). Für diesen Vorlaufbehälter muss eine Nachspeisemöglichkeit vorgesehen werden, um die Versorgungssicherheit der Nichttrinkwasseranlage in Trockenzeiten gewährleisten zu können. Eine strikte Trennung von Trinkwasser und Nichttrinkwasser durch entsprechende Sicherungsarmaturen wird nach der DIN 1988 und DIN EN 1717 gefordert.

Herkunft und Verwendung des Nicht-Trinkwassers
Weitere Angaben zur Versorgung und zur Installation

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://www.donau-ries.de/datenschutz. 

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung
Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung, hier klicken:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter? Hier klicken!
  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
  4. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.
  5. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
Wie geht es weiter? Hier klicken!
  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
  4. Sie haben Sich beim Login gegen eine Authentifizierung entschieden. Da Ihre Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, darf hierauf keine elektronische Antwort erfolgen!
Formular absenden

Nach dem Senden sind keine Änderungen mehr möglich!

Delete
captcha

Sie kommen nicht weiter? Feedback bitte hier.

Logo Donau-Ries
Privacy
Imprint