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Erteilung einer Straßenbenutzungserlaubnis

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  1. Nutzen Sie nur die Navigationsschaltflächen (Buttons) in dem Formular wie "Weiter", "Zurück" und "Zusammenfassung".
  2. Die Daten werden erst mit dem Button "Senden" an die Behörde übermittelt!
  3. "Login mit Mein Unternehmenskonto" verlangt ein Unternehmenskonto mit Elster.
  4. "Bürgerkonto Login" verlangt eine BayernID oder eine BundID.
  5. Eine Systemanmeldung verlangt Landratsamt-interne Daten.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 3 MB)

Hinweise zum Antrag

Für die Anzeige eines Aufbruches öffentlicher Verkehrsanlagen und die Beantragung der Straßenbenutzung beim Straßenbaulastträger Landkreis Donau‑Ries ist ausschließlich das beiliegende Antragsformular zu verwenden.

 

Die Aufbruchgenehmigung muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Tiefbauverwaltung im Landratsamt beantragt werden.

 

Dieser Antrag ersetzt nicht den bei der Verkehrsbehörde zu stellenden Antrag nach § 45 / 46 StVO. Dieser erfolgt bei Vorlage eines abgeschlossenen Straßenbenutzungsvertrages.

 

Der Aufbruch darf erst nach der Erteilung der Genehmigung begonnen werden. In akuten Ausnahmefällen (Störungsbeseitigung) kann mit den Bauarbeiten unverzüglich begonnen werden. Spätestens am nächsten Arbeitstag ist in einem solchen Fall der Aufbruch unverzüglich anzuzeigen und die Genehmigung zum Aufbruch nachträglich zu beantragen.

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Ihre Daten

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Ausführende Firma

verantwortliche*r Bauleiter*in

Subunternehmen
Angaben zur geplanten Maßnahme
Verlegung
technische Daten
Inanspruchnahme von
Angaben zum Leitungsverlauf

Auf BAYSIS können Sie die Kreisstraßenbezeichnung, den Abschnitt und die Station herausfinden. Eine Hilfe finden Sie rechts im Fragezeichen.

❓Hier finden Sie eine Anleitung mit einem Beispiel in BAYSIS ❓


von

bei

bis

bei


Oberflächenmaterial
Aufgrabung
Angewandtes Verfahren
Hochladen von Plänen

Übersichtslageplan

Auf dem Übersichtslageplan soll ersichtlich sein, wo die Baumaßnahme stattfinden soll. (Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer oder an welcher Stelle außerorts). Erstellt werden kann diese Übersicht z.B. über BayernAtlas 

Anleitung

Hinweis

Der Antrag kann ohne eingereichten Übersichtslageplan nicht bearbeitet werden. Beachten Sie die Anleitung für die Erstellung eines Übersichtslageplans.

Anleitung

Ausführungsplan

Auf dem Ausführungsplan muss mindestens erkennbar sein, welche Leitungen neu hergestellt werden und welche bereits bestehen, sowie deren Durchmesser und Material.

Hinweis

Der Antrag kann ohne eingereichten Ausführungsplan nicht bearbeitet werden. Sollten Sie aktuell keinen Ausführungsplan haben, bitte zeitnah über tiefbau@lra-donau-ries.de mit der Vorgangsnummer im Betreff nachreichen.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://www.donau-ries.de/datenschutz. 

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung
Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung, hier klicken:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter? Hier klicken!
  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
  4. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.
  5. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
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