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Anmeldung eines Tiertransportes

Equiden

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pers. Daten
Tiertransport
Fahrt
Versand
Infos
Abschluss
all fields marked with a (*) are required and must be filled out

  1. Nutzen Sie nur die Navigationsschaltflächen (Buttons) in dem Formular wie "Weiter", "Zurück" und "Zusammenfassung".
  2. Die Daten werden erst mit dem Button "Senden" an die Behörde übermittelt!
  3. "Login mit Mein Unternehmenskonto" verlangt ein Unternehmenskonto mit Elster.
  4. "Bürgerkonto Login" verlangt eine BayernID oder eine BundID.
  5. Eine Systemanmeldung verlangt Landratsamt-interne Daten.

Diese Anmeldung ist mit vollständigen Angaben mindestens 48 Stunden werktags vor dem geplanten Transport einzureichen!

Hinweise

Das Zeugnis gilt ab Ausstellung 10 Tage!

Innerhalb von 48 Std. vor Abfahrt muss eine amtstierärztl. Vor-Ort-Überprüfung von Gesundheit, Transportfähigkeit, Equidenpass und Kennzeichnung des Equiden erfolgen. Der Besitzer/Tierhalter muss schriftlich bestätigen (Formular bringt Amtstierarzt mit), dass die Equiden nach bestem Wissen

  • in den letzten 30 Tagen vor Zeugnisausstellung nicht mit anderen Equiden und Tieren in Berührung gekommen sind, die in den letzten bis zu 2 Jahren an bestimmten übertragbaren Krankheiten/Seuchen litten.
  • nicht aus einem Betrieb stammen, der tierseuchenrechtl. Sperren unterliegt, und nicht in Kontakt mit Equiden aus einem Betrieb gekommen sind, der aus tierseuchenrechtl. Gründen gesperrt war.

Im Anschluss wird Ihnen das Zeugnis ausgehändigt.

Kosten

Für ein Pferd 20,- €;

für jedes weitere Pferd zusätzlich 5,- € Zzgl. Fahrtkosten 0,40 € pro km

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 3 MB)

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Ihre Daten

Copy & Paste ist für die Email-Validierung deaktiviert!

Angaben zu den Equiden

Bitte alle Daten gemäß der Angaben im Equidenpass eintragen!

Registrierte(r) Equide(n)?
entspr. Eintragung im Pass

Equiden, die in einem Zuchtbuch eingetragen oder registriert sind oder eingetragen werden können oder die bei einer internationalen Vereinigung oder Organisation registriert sind, die Sport-, Wettkampf- und Rennpferde führt.

Fahrtzeiten, Fahrzeug und Route
geplante Abfahrt

Hinweis: Die Zeit für Auf- / Abladen der Schweine zählt zur Transportdauer!

Fahrzeug-Kennzeichen

Verantwortliche Person während der Fahrt

Start, Ziel

NEU seit 31.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Adressen des Empfängers und Bestimmungsortes vom jeweils zuständigen Veterinäramt vor Ort VOR der Zeugniserstellung und dem geplanten Transport in das TRACES-NT-Programm eingepflegt und auf Status gültig gesetzt werden müssen. Für diese Validierung von Empfänger und Bestimmungsort sind Sie als Antragsteller selbst verantwortlich und müssen ggf. zusammen mit dem Empfänger im EU-Mitgliedstaat selbst organisieren, dass die Adressen im Traces-NT-System gültig gesetzt sind. Ansonsten ist eine Ausstellung des Zeugnisses NICHT möglich!

Versender / Händler
Empfänger

Traces-NT-Status

Traces-NT-Status

Transporteur bzw. Transportunternehmen

Bitte Kopien oder Scans der Transportzulassung (Typ 1 oder 2) von Unternehmen und Fahrzeug sowie Befähigungsnachweis Fahrer / Betreuer vorlegen! Das Fahrzeug ist vor und nach dem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.

Tiere im Ausland

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://www.donau-ries.de/datenschutz. 

HINWEIS: Innerhalb von 24 Std. vor Abfahrt erfolgt eine amtstierärztliche Vor-Ort-Überprüfung der Tiere.

HINWEIS: Innerhalb von 24 Std. vor Abfahrt erfolgt eine amtstierärztliche Vor-Ort-Überprüfung der Tiere.
Bei Transporten > 8 Stunden zusätzlich Fahrzeug- und Verladekontrolle.

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung
Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung, hier klicken:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter? Hier klicken!
  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
  4. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.
  5. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
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  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
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