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Überprüfung der Berufszugangsvoraussetzungen für den Güterkraftverkehr entsprechend § 11 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)

Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs. 1 GüKG) – unbefristet erteilt

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Anlagen
Abschluss
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  1. Nutzen Sie nur die Navigationsschaltflächen (Buttons) in dem Formular wie "Weiter", "Zurück" und "Zusammenfassung".
  2. Die Daten werden erst mit dem Button "Senden" an die Behörde übermittelt!
  3. "Login mit Mein Unternehmenskonto" verlangt ein Unternehmenskonto mit Elster.
  4. "Bürgerkonto Login" verlangt eine BayernID oder eine BundID.
  5. Eine Systemanmeldung verlangt Landratsamt-interne Daten.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Anlage 1
  • Anlage 2
  • Anlage 3

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 3 MB)

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Ihre Daten

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Weitere Niederlassungen

bitte geben Sie alle Niederlassungen an

Angaben zum Betriebssitz

Aufbewahrung Unternehmensunterlagen

insbesondere Beförderungsverträge, Unterlagen zu Fahrzeugen, über die das Unternehmen verfügt, Buchführungsunterlagen, Personalverwaltungsunterlagen, Arbeitsverträge, Sozialversicherungsunterlagen, Dokumente mit den Daten über den Einsatz und die Entsendung von Fahrern, Dokumente mit den Daten über Kabotage, Lenk- und Ruhezeiten, sowie alle sonstigen  Unterlagen, zu denen die zuständige Behörde Zugang haben muss, um überprüfen zu können, ob das Unternehmen die in dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt

Ausstattung Räumlichkeiten

Abstellort Fahrzeuge

Technische Ausstattung zur Wartung/Instandhaltung der Fahrzeuge

Angaben über den/die Inhaber, gesetzlichen Vertreter einer Gesellschaft

Bitte bei einer Gesellschaft die weiteren vertretungsberechtigten Organe wie die Gesellschafter und die Geschäftsführer, bei einer Genossenschaft den Vorstand, bei einer Erbengemeinschaft die Miterben, bei einem Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter angeben.

Angaben über den Verkehrsleiter

Tätigkeit des Verkehrsleiters in weiteren Unternehmen als Verkehrsleiter

Bitte alle Tätigkeiten in weiteren Firmen eintragen.

Tätigkeit des Verkehrsleiters in weiteren Unternehmen/freiberufliche Tätigkeit/Schule/Studium

Anzahl der Beschäftigten
Anzahl der Fahrzeuge
Anzahl der benötigten Ausfertigungen/beglaubigten Kopien
Fahrzeugliste Güterverkehr
Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen inkl. Anhänger, die im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzt werden
Eigenkapitalbescheinigung

Als Eigenkapital kann kein Girokontoguthaben zum Ansatz gebracht werden. Es handelt sich hierbei nur um eine Momentaufnahme und entspricht nicht den Anforderungen an die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit (Art. 7 VO (EG) Nr. 1071/2009). Fuhrpark eines Transportunternehmens lässt sich ebenfalls nicht bei der Berechnung der Eigenkapitalausstattung in Ansatz bringen, da es sich hierbei um dessen Betriebsmittel handelt. Mindestkapital: 9.000 € für das 1. Fahrzeug, 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug/Fahrzeugkombination > 3,5 t, bei grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Sonderregelung für ≤3,5 t: jedes weitere Fahrzeug/Fahrzeugkombination ≤ 3,5 t 900 €; für Unternehmen mit ausschließlich Fahrzeugen/Fahrzeugkombinationen ≤ 3,5 t: 1.800 € 1. genutztes Fahrzeug, 900 € jedes weitere genutzte Fahrzeug; Genehmigung wird dann beschränkt auf ≤ 3,5 t erteilt!

Die Eigenkapitalbescheinigung benötigt den Stempel und Unterschrift einer zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannte Person oder Gesellschaft (§3 StBerG) oder des Kreditinstituts.

Laden Sie die Datei herunter, lassen Sie diese befüllen (gern elektronisch) und laden Sie diese hier wieder hoch.

Zusatzbescheinigung

Laden Sie die Datei herunter, lassen Sie diese befüllen (gern elektronisch) und laden Sie diese hier wieder hoch.

Anlagen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen für das Unternehmen (nicht älter als 3 Monate)


Auszug aus dem Fahreigungsregister

(Beantragung gebührenfrei beim Kraftfahrbundesamt, Gültigkeit 3 Monate)

Der Vertrag für einen Verkehrsleiter hat die tatsächlichen und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben, sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter genau zu regeln (Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009). Die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens liegt beim Verkehrsleiter (Nr. 10 GüKVwV). Die Person wird im Geschäftsverkehr anstelle des Unternehmers tätig. Dabei sind Weisungsbefugnis, eine dem Grad der Verantwortung entsprechende Vergütung, ausreichende Anwesenheit am Niederlassungsort während der Geschäftszeiten, Verantwortlichkeit für Verkehrstätigkeiten des Unternehmens und ausreichende Arbeitszeit um die Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen, Anforderungen.

Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen vorliegen. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 1 Woche und bis zu 1 Monat zu rechnen. Bei Bedarf können noch weitere Unterlagen gefordert werden.

Checkliste

Führungszeugnis „zur Vorlage bei einer Behörde“

Beantragung beim Meldeamt oder online, Verwendungszweck: Gewerbeanmeldung Güterkraftverkehr, Gültigkeit 3 Monate

Gewerbezentralregisterauszug „zur Vorlage bei einer Behörde“

Beantragung beim Meldeamt oder online, Verwendungszweck: Gewerbeanmeldung Güterkraftverkehr; Gültigkeit 3 Monate

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://www.donau-ries.de/datenschutz. 

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung
Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung, hier klicken:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter? Hier klicken!
  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
  4. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.
  5. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
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