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zur Erfüllung der Mitteilungspflicht für berufsbetreuende Personen nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BtOG

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Hiermit teile ich Ihnen Anzahl und Umfang, der von mir geführten Betreuungen, mit.

Anzahl der Betreuungen

stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform andere Wohnform

andere Wohnform

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mittellos

Die Betreuungen teilen sich auf die zuständigen Amtsgerichte wie folgt auf

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