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Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

bei Grundwassernutzungen zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage

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  1. Nutzen Sie nur die Navigationsschaltflächen (Buttons) in dem Formular wie "Weiter", "Zurück" und "Zusammenfassung".
  2. Die Daten werden erst mit dem Button "Senden" an die Behörde übermittelt!
  3. "Login mit Mein Unternehmenskonto" verlangt ein Unternehmenskonto mit Elster.
  4. "Bürgerkonto Login" verlangt eine BayernID oder eine BundID.
  5. Eine Systemanmeldung verlangt Landratsamt-interne Daten.

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechlichen Erlaubnis bei Grundwassernutzungen zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage werden folgende Unterlagen benötigt und müssen am Ende des Formulars hochgeladen werden:

  • Verzeichnis der Antragsunterlagen
  • Erläuterung des Vorhabens
  • Angaben zum Bohrverfahren (nur bei Bohrbrunnen!)
  • Aktueller (nicht älter als 6 Monate) amtlicher Übersichtsplan M1:5.000
  • Aktueller (nicht älter als 6 Monate) amtlicher Lageplan/Grundrissplan M 1:1000 mit Grundstücksgrenzen, Flurnummern und Standort Entnahme- und Einleitungsbrunnen
  • Plan Entnahmebrunnen
  • Plan Sickerschacht/Einleitungsbrunnen
  • Grundstücksverzeichnis (nur bei Erlaubnis nach Artikel 15 BayWG!)
  • Gutachten eines privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.

(Format: PDF, JPG, JPEG, PNG - max. Größe: 3 MB)

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Das Bürgerkonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Durch Betätigung dieser Schaltfläche kommen Sie direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.

Ihre Daten

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Form der Erlaubnis
Geografische Gegebenheiten
Errichtung einer Wärmepumpe außerhalb eines Schutzgebietes
Systemart
Geschlossenes System
Offenes System
Angaben zur Bohr- und Brunnenbaufirma

für eventuelle Rückfragen

Angaben zum Fachbüro
Angaben zum Vorhaben

Verwendungszweck

Grundwassernutzung bis max. 20 Jahre nach Beginn der Grundwassernutzung

Angaben zu der/den Bohrung/en

Angaben mit Herkunft der Daten

bei Spülbohrverfahren

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beteiligt.

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beteiligt.

Zeitraum

Die Brunnen sind in dem beigefügten Lageplan M 1:5.000 einzutragen.

Grundwasserfließrichtung
Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb
Angaben zur Wärmepumpe
Angaben zur Sicherheitstechnik
Benötigte Anlagen
Dokumentation nach Fertigstellung der Anlage

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://www.donau-ries.de/datenschutz. 

Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung
Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung, hier klicken:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter? Hier klicken!
  1. Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
  2. Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
  3. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
  4. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.
  5. Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
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