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Antrag auf Zulassung als Transportunternehmer

gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Typ 1)

Zulassung für den Transport eigener Tiere durch Landwirte

all fields marked with a (*) are required and must be filled out
Hinweise

Personen, die Tiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit weiter als 50 km transportieren, benötigen nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eine Zulassung als Transportunternehmer. Fahrer und/oder Betreuer des Transports müssen bei Transporten weiter als 65 km ausreichende Sachkunde im Umgang mit den beantragten Tierarten in Form eines Befähigungsnachweises nachweisen können. Antragsteller (Transportunternehmer), Fahrer und Betreuungsperson können dieselbe oder verschiedene Personen sein; entscheidend ist, dass Fahrer und/oder Betreuer in Besitz eines Befähigungsnachweises sind.

 

Transportzulassungen werden befristet für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Die Verlängerung der
Zulassung um weitere fünf Jahre kann formlos schriftlich beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden. Für landwirtschaftliche Transportzulassungsverfahren wird ein Unkostenbeitrag von 15 € erhoben.

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Alternativ können Sie nachfolgend ein ähnliches Formular herunterladen und handschriftlich ausfüllen. Solche Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage.

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organisational data
your personal data
Transportangaben
Transportierende Personen

Hinweise zur Sachkunde

Fahrer müssen mindestens in Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Idealerweise ist der Fahrer auch in Besitz des Befähigungsnachweises. Hat der Fahrer keinen Befähigungsnachweis, muss mindestens eine Betreuungsperson in Besitz eines Befähigungsnachweises sein und jeden Transport über 65 km sachkundig begleiten.

Fahrer des Transportfahrzeugs

Betreuungsperson(en) während des Transports

Befähigungsnachweise

Hinweise zum Befähigungsnachweis

Der Befähigungsnachweis wird auf Antrag vom für den Wohnort zuständigen Veterinäramt ausgestellt, sofern eine der folgenden Arten von Transportsachkunde nachgewiesen werden kann:

  • Variante 1:
    Folgende Personen sind berechtigt, sich den Befähigungsnachweises direkt vom Veterinäramt ausstellen zu lassen: Ausgebildete Landwirte mit Gesellenprüfung nach 07.01.2007 (Transportlehrgang in Ausbildung enthalten), Personen mit Teilnahmebescheinigung eines Transportlehrgangs.
  • Variante 2:
    Folgende Personen müssen erst einen ca. einstündigen Ergänzungslehrgang mit Prüfung absolvieren, bevor der Befähigungsnachweis ausgestellt werden kann: Personen mit Vorkenntnissen, d.h. Berufsausbildung als Landwirt mit Abschluss vor dem 05.01.2007, ausgebildete Metzger/Tierwirte/etc., Personen, die seit mindestens 2 Jahren intensiven Umgang mit der betreffenden Tierart haben.
    Ergänzungslehrgänge werden beispielsweise angeboten von: Amt für Landwirtschaft und Forsten Nördlingen (in Zusammenarbeit mit Veterinäramt DON), Zuchtverband Wertingen (in Zusammenarbeit mit Veterinäramt DLG), Vieh- und Fleischhandelsverband, Lehranstalt Triesdorf. Bitte eigenständig nach Terminen erkundigen.
  • Variante 3:
    Personen ohne anerkennungsfähige Vorkenntnisse müssen einen 3-tägigen Transportlehrgang mit Prüfung in den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf absolvieren.
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