Heimtiere sind gem. § 4 Abs. 1 TAMG Tiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, bei denen es sich um in Aquarien oder Teichen gehaltene Tiere, Zierfische, Ziervögel, Brieftauben, Terrarium-Tiere, Kleinnager, Frettchen oder Hauskaninchen handelt. Heimtierarzneimittel nach § 4 Abs. 1 TAMG dürfen nicht bei anderen Tierarten als bei Heimtieren angewendet werden (§ 39 Abs. 2 TAMG).