Hinter solchen Fragezeichen finden Sie Hinweise
Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 3 Monaten.
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.
⇒ Es wird ein Untermenü mit Anmeldeoptionen eingeblendet.
Das Bürgerkonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.
⇒ Sie kommen direkt zur manuellen Eingabe auf das von Ihnen gewählte Formular.
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Bitte komprimieren Sie Ihre Bilder ggf. mit MS Paint o.ä.
Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an den/die zuständige Organisation/Verein/Behörde/Institution weitergeleitet nach dem 4-Augen-Prinzip. Dazu benötigen wir die E-Mail-Adresse und den Namen des Verantwortlichen sowie den Vereins-/Organisationsnamen. Diese Person sollten nicht Sie selbst sein.
Bitte beachten Sie: Der Antrag trifft erst nach der erforderlichen Bestätigung durch den Verein / der Organisation bei uns zur Bearbeitung ein. Der Bestätigungslink des Vereins verliert nach vier Wochen seine Gültigkeit. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Sollten Sie in mehreren Ehrenämtern tätig sein, sind die weiteren E-Mail-Adressen, Verantwortlichen und Vereins-/Organisationsnamen zu nennen.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf https://www.donau-ries.de/datenschutz.
Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.
Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.
Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.
Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.
Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.
Wie geht es weiter? Hier klicken! Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet. Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt. Ihr Formular wird nach der Bestätigung durch den Verein an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.
Wie geht es weiter? Hier klicken! Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten. Ihr Formular wird nach der Bestätigung durch den Verein an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet. Sie haben Sich beim Login gegen eine Authentifizierung entschieden. Da Ihre Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, darf hierauf keine elektronische Antwort erfolgen!
Nach dem Senden sind keine Änderungen mehr möglich!